Geschichtliches, rund um den Seddiner See
Die Seddiner Seen waren immer Ausgleich für das karge Einkommen aus den landwirtschaftlichen Bereichen. Wenden haben hier mit Germanen am See gelebt. Die Geschichte Seddins ist bis auf die Gegenwart untrennbar mit der Geschichte der Seen verbunden. Im Jahre 1350 treten die Seddiner Seen in das Licht urkundlich bezeugter Geschichte.
Im Zuge der Waldemarschen Unruhen (1349) hatte sich die Stadt Beelitz zusammen mit Treuenbrietzen auf die Seite des rechtmäßichen Markgrafen geschlagen. Ein Jahr darauf erhält Beelitz als Dank und als Ersatzleistung für aufgewendete Unkosten die beiden Seddiner Seen verliehen. Die Rechte der Kähnsdorfer Bauern sind bei der Übernahme berücksichtigt worden und bleiben unangetastet.
Nach dem Handbuch Kaiser Karls des 5. von 1375, war die Nutzung der Seen mit einem Kahnzins belegt, der an den Ritter Rudolf von Oppen abgeführt werden mußte. Bis in die Zeit der Wenden am See zurück, reicht der Brauch der Seddiner Bauerngutsbesitzer, auf dem See zu fischen. Auch der Forstmeister von Kunersdorf hatte das alte ererbte Recht, sich selbst mit Fischen zu versorgen. Bis zum Jahre 1893 waren auf dem See, der königliche Fiskus, die bäuerlichen Wirte von Seddin und Kähnsdorf, und der jeweilige Eigentümer des Lehnschutzgutes Seddin nutzungsberechtigt. Nach 1750 ist den Kähnsdorfer Bauern, dass Recht zu fischen bestritten worden. Das Verkaufen von Fischen wurde beanstandet. Die Einschränkung des Fischrechtes auf dem Lehnschutzgut in Seddin, ist zeitlich nicht mehr feststellbar.
Immer wieder gab es Streit, was und wieviel dem Seeeigentümer als Entgeld zum Fischen zu entrichten sei. Bis 1423 der oberste Gerichtsherr und Kurfürst mit einem Prozeß schlichtete. Zwischen den Anliegern der im Prozeß beteiligten Seegebiete, deren Dörfer Seddin, Fresdorf, Rieben, Körzin, Blankensee und der Stadt Beelitz und dem Hause derer von Thümen wurde festgelegt: Gegen eine Zahlung von 14 bömischen Groschen, als Zins, durch die von Thümen dürfen diese, anliegende Seen befischen, immer aber nur bis zur Hälfte.
1447 erwirbt das Prämonstratenser-Kloster auf dem Harlunger Berge bei Brandenburg die Besitzrechte am See. Als dann nach der Reformation alle Güter der Klöster an den Kurfürsten fallen, erhält der Staat Brandenburg hier Besitzrechte, am großen und kleinen Seddiner See. Die Nutzung der Rechte erfolgte vom kurfürstlichen Amte Saarmund aus. Das Amt dort war gehalten, die Seen entweder selbst zu nutzen oder zu verpachten, je nach Gunst der Umstände.
Im Jahre 1704 baten die Seddiner Bauern wegen der schlechten Äcker um Überlassung der Zuhr-Fischerei gegen einen Pachtzins von 20 Talern. 1712 wird dem Amtmann Friedrich Thile aus Saarmund die Nutzung der Seen bestätigt. Er zahlt eine Jahrespacht von 25 Talern. Die gesamte Staatsdomäne Saarmund ging 1816 in den Besitz des Amtsrates Hühne (Rühne) über. Die Seddiner Seen werden ihm verkauft für 50.000 Taler. Damit befinden sich die Seen erstmalig in Privathand. Unvorstellbar für unsere Vorfahren.
1864 erwirbt der Rentier August Claude den See. Im folgt der Kaufmann Friedrich Wilhelm Naundorf 1885. Der Bankier Markus wird 1889 Eigentümer der Seen und des Gutes Saarmund. Er verkaufte beide Seen an Hermann Randewich 1889 für 21.000 Mark.
Hermann Randewich führte 1893 die Ablösung der alten Rechte der Seddiner und Kähnsdorfer Bauern am See durch. Er zahlte den Bauerngutsbesitzern insgesamt die Summe von 17.263 Mark. An der Ortsgrenze nach Kähnsdorf - an der Trift, entsteht eine Rohrweberei. Fischfang und Bewirtschaftung wird nun zum Produktionszweig ausgebaut. Arbeitsplätze im Dorf, wenn auch unter einfachen Bedingungen entstehen. Im Winter wird Eis geschnitten und eingelagert. ...weniger
Im Zuge der Waldemarschen Unruhen (1349) hatte sich die Stadt Beelitz zusammen mit Treuenbrietzen auf die Seite des rechtmäßichen Markgrafen geschlagen. Ein Jahr darauf erhält Beelitz als Dank und als Ersatzleistung für aufgewendete Unkosten die beiden Seddiner Seen verliehen. Die Rechte der Kähnsdorfer Bauern sind bei der Übernahme berücksichtigt worden und bleiben unangetastet.
Nach dem Handbuch Kaiser Karls des 5. von 1375, war die Nutzung der Seen mit einem Kahnzins belegt, der an den Ritter Rudolf von Oppen abgeführt werden mußte. Bis in die Zeit der Wenden am See zurück, reicht der Brauch der Seddiner Bauerngutsbesitzer, auf dem See zu fischen. Auch der Forstmeister von Kunersdorf hatte das alte ererbte Recht, sich selbst mit Fischen zu versorgen. Bis zum Jahre 1893 waren auf dem See, der königliche Fiskus, die bäuerlichen Wirte von Seddin und Kähnsdorf, und der jeweilige Eigentümer des Lehnschutzgutes Seddin nutzungsberechtigt. Nach 1750 ist den Kähnsdorfer Bauern, dass Recht zu fischen bestritten worden. Das Verkaufen von Fischen wurde beanstandet. Die Einschränkung des Fischrechtes auf dem Lehnschutzgut in Seddin, ist zeitlich nicht mehr feststellbar.
Immer wieder gab es Streit, was und wieviel dem Seeeigentümer als Entgeld zum Fischen zu entrichten sei. Bis 1423 der oberste Gerichtsherr und Kurfürst mit einem Prozeß schlichtete. Zwischen den Anliegern der im Prozeß beteiligten Seegebiete, deren Dörfer Seddin, Fresdorf, Rieben, Körzin, Blankensee und der Stadt Beelitz und dem Hause derer von Thümen wurde festgelegt: Gegen eine Zahlung von 14 bömischen Groschen, als Zins, durch die von Thümen dürfen diese, anliegende Seen befischen, immer aber nur bis zur Hälfte.
1447 erwirbt das Prämonstratenser-Kloster auf dem Harlunger Berge bei Brandenburg die Besitzrechte am See. Als dann nach der Reformation alle Güter der Klöster an den Kurfürsten fallen, erhält der Staat Brandenburg hier Besitzrechte, am großen und kleinen Seddiner See. Die Nutzung der Rechte erfolgte vom kurfürstlichen Amte Saarmund aus. Das Amt dort war gehalten, die Seen entweder selbst zu nutzen oder zu verpachten, je nach Gunst der Umstände.
Im Jahre 1704 baten die Seddiner Bauern wegen der schlechten Äcker um Überlassung der Zuhr-Fischerei gegen einen Pachtzins von 20 Talern. 1712 wird dem Amtmann Friedrich Thile aus Saarmund die Nutzung der Seen bestätigt. Er zahlt eine Jahrespacht von 25 Talern. Die gesamte Staatsdomäne Saarmund ging 1816 in den Besitz des Amtsrates Hühne (Rühne) über. Die Seddiner Seen werden ihm verkauft für 50.000 Taler. Damit befinden sich die Seen erstmalig in Privathand. Unvorstellbar für unsere Vorfahren.
1864 erwirbt der Rentier August Claude den See. Im folgt der Kaufmann Friedrich Wilhelm Naundorf 1885. Der Bankier Markus wird 1889 Eigentümer der Seen und des Gutes Saarmund. Er verkaufte beide Seen an Hermann Randewich 1889 für 21.000 Mark.
Hermann Randewich führte 1893 die Ablösung der alten Rechte der Seddiner und Kähnsdorfer Bauern am See durch. Er zahlte den Bauerngutsbesitzern insgesamt die Summe von 17.263 Mark. An der Ortsgrenze nach Kähnsdorf - an der Trift, entsteht eine Rohrweberei. Fischfang und Bewirtschaftung wird nun zum Produktionszweig ausgebaut. Arbeitsplätze im Dorf, wenn auch unter einfachen Bedingungen entstehen. Im Winter wird Eis geschnitten und eingelagert. ...weniger